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Alle Tierärzte unterliegen strengen
gesetzlichen Regelungen. Anders, als z.B. Handwerker, können sie nicht
einfach nach den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Praxis
irgendwelche Preise festsetzen. Sie sind gebunden an eine
Gesetzesverordnung, die
Gebührenordnung für Tierärzte.
In dieser Gesetzesverordnung sind folgende Punkte festgeschrieben:
Es gibt für jede Leistung einen Mindestbetrag, den "einfachen" Satz.
Auf die Gebühren muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%
aufgeschlagen werden.
Tierärztliche Behandlungen setzen sich aus mehreren Leistungen zusammen
(z. B. bei einer Impfung 1) allgemeine Untersuchung, 2) spezielle
Untersuchung des Herzens, der Zähne, der Beine, des Bauches, der Augen
usw., je nachdem.... 3) die Spritze selbst und 4) das Ausstellen der
amtlich gültigen Impfbescheinigung (und dann kommen noch die Kosten für
den Impfstoff dazu).
Jede Praxis darf maximal den dreifachen Satz einer einzelnen Leistung
berechnen.
Keine Praxis darf weniger als den einfachen Satz berechnen.
An diese gesetzlichen Vorgaben halten wir uns. Und wenn Ihr Tier bei uns
behandelt wurde, erwarten wir die sofortige Begleichung des an diesem
Tag angefallenen Gesamtbetrages. Dies kann entweder durch Barzahlung,
oder durch die Abbuchung von der EC- Karte (mit Geheimzahl) erfolgen.
Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Quittung, die die
einzelnen Leistungen genau spezifiziert.
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